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Die Materialien dürfen im Rahmen redaktioneller Berichterstattung honorarfrei genutzt werden. Dies umfasst insbesondere die Print-, Radio- und TV-Berichterstattung sowie Blog- oder Social Media-Beiträge in Text-, Bild- oder Videoform.

Eine Nutzung des Materials für Werbe- oder Handelszwecke, sowie für diffamierende Zwecke ist untersagt.

Die Weitergabe und das Verfälschen des Materials sind ebenso wenig gestattet, wie der Einsatz des Materials auf Kanälen, die nicht der redaktionellen Berichterstattung dienen. Besteht Unklarheit darüber, ob eine Nutzung zu Pressezwecken vorliegt, ist die Kärcher-Pressestelle zu kontaktieren, um eine Entscheidung herbeizuführen. Nachrichtenagenturen und freischaffende Redakteure dürfen das Text-, Bild- und Videomaterial zu Presse- bzw. Veröffentlichungszwecken weitergeben.

Die veröffentlichten Kontaktdaten der jeweils zuständigen Pressereferenten sind ausschließlich für Recherchen und Anfragen im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gedacht.

Eine Missachtung dieser Hinweise kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.