Nutzungsbedingungen externes Erfindungs- und Ideen-Portal

I. Die Alfred Kärcher GmbH & Co. KG, Alfred-Kärcher-Str. 28-40, 71364 Winnenden (im Folgenden "Kärcher" genannt) interessiert sich für Innovationen und Ideen für Innovationen betreffend ihr Anwendungsgebiet, d.h. in Bezug auf aktuelle und mögliche Kärcher-Produkte (im Folgenden einzeln "Idee/Innovation" genannt) von Personen, die nicht Mitarbeiter/innen von Kärcher sind (im Folgenden einzeln „Innovator" genannt), und bietet zu diesem Zweck ein Innovationsportal an.

II. Der Innovator ist daran interessiert, seine Idee/Innovation Kärcher zu präsentieren, um gegebenenfalls mit Kärcher in Verhandlungen über den Erwerb von Rechten an der Idee/Innovation durch Kärcher einzutreten (im Folgenden "Verhandlung" genannt).

III. Die vom Innovator in das Innovationsportal eingestellten, seine Idee/Innovation betreffenden Unterlagen können vertrauliche Informationen enthalten, insbesondere Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Entwürfe, Tabellen und/oder Angaben über Erfindungen, Patentanmeldungen und Know-how (im Folgenden "Information" genannt).

Der Innovator und Kärcher vereinbaren daher folgende Bedingungen zur Nutzung des Innovationsportals:

1. Der Innovator behält das Eigentum an der Information. Der Innovator und Kärcher sind sich einig, dass das Einreichen der Information über das Innovationsportal nicht als Gewährung eines Nutzungsrechts an Kärcher an der Information oder als Annahme des Angebots bzgl. der Idee/Innovation durch Kärcher zu verstehen ist. Sofern Kärcher in Verhandlungen eintreten möchte, teilt Kärcher dies dem Innovator per E-Mail mit.

2. Hat der Innovator die Idee/Innovation in das Innovationsportal eingestellt, kann er weder die Rückgabe oder die Löschung der Information noch, falls Kärcher nicht mit ihm in die Verhandlung tritt, die Begründung einer etwaigen Nichtberücksichtigung verlangen. Entscheidungen, die Idee/Innovation nicht zu verwenden, beruhen auf Kärcher-internen, geschäftlichen Erwägungen und sind nicht als Beurteilung des Wertes der Idee/Innovation anzusehen. Im Falle einer Entscheidung die Idee/Innovation nicht zu verwenden, erhält der Innovator von Kärcher eine entsprechende Mitteilung per E-Mail.

3. Kärcher wird die Information für die Dauer von 2 Jahren nach Einreichung der Information in das Innovationsportal vertraulich behandeln, es sei denn:

3.1 die Information war zum Zeitpunkt des Einstellens in das Innovationsportal bereits bei Kärcher oder öffentlich bekannt; oder

3.2 die Information wird nach dem Einstellen in das Innovationsportal ohne Verschulden von Kärcher bei Kärcher oder öffentlich bekannt; oder

3.3 Kärcher erhielt die Information von einem Dritten unabhängig vom Innovationsportal; oder

3.4 die Information wurde unabhängig von der Idee/Innovation durch Kärcher oder einen von Kärcher beauftragten Dritten entwickelt. Kärcher wird bei der vertraulichen Behandlung der Information die in vergleichbaren eigenen Angelegenheiten angewandte Sorgfalt anwenden. Eine darüber hinaus gehende Haftung von Kärcher ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.

4. Sollte Kärcher durch behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Offenlegung der Information verpflichtet werden, kann Kärcher dieser Pflicht nachkommen, ohne den Innovator davon zu unterrichten.

5. Kärcher behält sich vor, unabhängig von der Idee/Innovation selbst Innovationen zu entwickeln, die ähnlich oder identisch mit der Innovation von der Idee/Innovation sind, oder von Dritten Informationen über solche Innovationen anzufordern oder zu erhalten.

6. Der Innovator und Kärcher sind sich einig, dass sie als selbständige Parteien anzusehen sind und durch die Nutzung des Innovationsportals kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis, Gemeinschaftsunternehmen, gesellschaftliche Beteiligung, keine Partnerschaft oder Unternehmensverbindung begründet wird sowie dass der Innovator für die bei ihm entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Innovationsportals, etwa die für das Hochladen der Information anfallenden Kosten, selbst verantwortlich ist.

7. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Innovationsportals werden von einem in Stuttgart einzuberufenden Schiedsgericht unter Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der Regelungen aus dem UN-Kaufrecht endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus 3 Schiedsrichtern, der die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Die Bestimmungen der Schiedsgerichtsordnung (Fassung 1998) der Internationalen Handelskammer, Paris, finden Anwendung.

8. Der Innovator und Kärcher sind sich einig, dass diese Nutzungsbedingungen die Nutzung des Innovationsportals abschließend regeln. Anderslautende Vereinbarungen gelten nicht, es sei denn, diese wurden vom Innovator und von Kärcher schriftlich bestätigt.