Altgerätabholung
Informationen zur kostenlosen Altgerät-Rücknahme.
Grundsätzliche Informationen zur kostenlose Rücknahme von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder
Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Bei rücknahmepflichtigen Vertreibern besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.
Für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG („Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (Eine äußere Abmessung > 50 Zentimeter) kann bei Auslieferung eines neuen Gerätes an einen privaten Haushalt, das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden.
Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht müssen Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellenunabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes.